Kennzeichnen
Die sichtbare Marke im Bild und der signierte Datensatz in der Datei — zwei Ebenen, ein Arbeitsschritt.
Kennzeichnen heißt in verstag zweierlei auf einmal. Der Erklärdialog auf „Prüfen“ stellt die beiden Ebenen nebeneinander:
Drei getrennte Dinge: Die Prüfung liest, was schon da ist. Das AI-Label ist die sichtbare Kennzeichnung, die für Menschen erkennbar ins Bild gebrannt wird. Die Content Credentials sind der signierte Herkunftsdatensatz, den verstag beim Rendern in die Ausgabedatei einbettet. Ein Label allein ist nach dem Weiterverarbeiten oft weg; ein Datensatz allein sieht niemand.
Die zwei Ebenen
Das sichtbare Label steckt in den Pixeln. Wer die Metadaten einer Datei entfernt — was viele Plattformen beim Hochladen tun —, entfernt es nicht mit.
Der Datensatz steckt in der Datei, nicht im Bild. Er wird ausgelesen, und eine spätere Änderung an der Datei lässt sich daran erkennen. Ein Zuschnitt oder ein neues Encoding dagegen kann eine eingebrannte Marke abschneiden oder unlesbar machen.
Beide entstehen in einem Arbeitsschritt: Wenn du eine Ausgabe erzeugst, wird das Label in die Pixel gerechnet und das Ergebnis signiert. Beim Video wird das Label in die Einzelbilder gebrannt. Der Datensatz hält die sichtbare Marke als eigene Handlung fest — ohne Label steht dieser Eintrag nicht darin.
Was du entscheidest und was feststeht
Die Content Credentials sind nicht abschaltbar. Es gibt keinen Schalter dafür. Der Stapel sagt es als Zeile an: „Immer signiert – Content Credentials in jeder Datei.“
Das sichtbare Label entscheidest du beim Bild pro Ausgabe. Ohne eigene Vorbelegung öffnet der Editor mit eingeschaltetem Label. Beim Video lässt es sich nicht abschalten — ein Video-Derivat trägt immer eines.
Hat die Label-Familie eine verbindliche Markierungsregel, legt die Regel Größe und Lage fest, damit jede Ausgabe der Markenrichtlinie folgt, die für diese Familie gilt. Im Editor rechnet verstag dann Größe und Abstand selbst: Der Schalter „Größe & Abstand“ fehlt, nicht erlaubte Positionen und Drehungen sind ausgegraut, die freie Position gibt es nur, wenn die Regel sie erlaubt, und misst die Regel über die Kalibrierung, sind nicht kalibrierte Varianten gesperrt. Ordnet die Regel die Varianten in Stufen, sind die übrigen ebenfalls gesperrt, und die automatische Wahl geht Stufe für Stufe vor; wählt die Regel die Variante fest, gibt es dafür kein „Automatisch“. Stellt die Regel eine Deckkraft ein, gibt es den Regler „Deckkraft“ über den Bereich der Regel, bei einem festen Wert stattdessen eine Zeile. Passt die Regel auf ein Format nicht, ist Speichern gesperrt. Eine Regel als Empfehlung lässt sich verlassen: „Größe & Abstand“ auf „Manuell“ gibt alles wieder frei außer der automatischen Variantenwahl. Ordnet die Regel die Varianten in Stufen, misst die automatische Wahl weiter nur deren Varianten, und wählt die Regel die Variante fest, gibt es auch dann kein „Automatisch“. Nennt die Regel eine Ersatz-Familie, brennt verstag auf Bildern, deren kürzere Seite unter der Schwelle der Regel liegt, stattdessen diese ein, und der Editor sagt das mit „Eingebrannt wird die Ersatz-Familie „…“, weil die kürzere Seite unter … px liegt.“; die Ersatz-Familie selbst steht in keiner Auswahlliste. Auf Druckformaten gilt keine Markierungsregel. Im Video-Editor gilt eine Markierungsregel wie im Bild-Editor, gerechnet auf der Größe, die verstag für das Video gemessen hat: Größe und Abstand nach der Regel, Position, Drehung, Deckkraft und Variante in ihrem Rahmen und auf kleinen Videos die Ersatz-Familie. Legt die Regel eine Einblendung fest, bestimmt sie auch die Einblendung. Mehr dazu unter Markierungsregeln.
Was die Prüfung über die Herkunft der Datei gelesen hat, entscheidet nicht, ob ein Label gesetzt wird. Es steuert die Kennzeichnungspflicht und die Hinweistexte; die sichtbare Marke setzt du.
Was unberührt bleibt
Weder Label noch Signatur fassen deine hochgeladene Datei an. Die Zeile „Quelldatei“ in der Downloads-Schublade trägt die Marke „ohne Label“, und daneben je nach Datei „enthält Manifest“ oder „ohne Signatur“.
Voraussetzungen
Gekennzeichnet und signiert werden PNG, JPEG, MP4 und MOV. Prüfen kann mehr Formate als kennzeichnen — ein Asset in einem anderen Format bekommt statt des Editors eine Ansichtsseite mit dem Satz „Dieses Format kann geprüft, aber nicht bearbeitet werden.“
Und die Prüfung muss durch sein. Ohne sie bleibt der Editor gesperrt und sagt es im gelben Balken: „Dieses Asset ist noch nicht verifiziert. Starte die Prüfung, bevor du Derivate definierst.“
Wo das im Produkt passiert
Einen Menüpunkt „Kennzeichnen“ gibt es nicht. Gekennzeichnet wird an zwei Orten: im Editor eines Assets, dessen zweiter Bearbeitungsschritt „AI-Label“ heißt, und im Stapel-Assistenten, dessen dritter Schritt „Zuschnitt & Label“ heißt.
Die Station „Kennzeichnung“ in der Fortschrittsleiste des Editors gilt als erledigt, sobald eine Ausgabe existiert — auch dann, wenn diese Ausgabe kein sichtbares Label trägt.
Auf diesen Seiten
- Eine Ausgabe erzeugen — Format, Zuschnitt, Label, speichern.
- Ausgabeformate — der Formatkatalog des Arbeitsbereichs.
- Label-Vorlagen — Familien und Varianten, der EU-Katalog, eigene SVGs, Kalibrierung.
- Markierungsregeln — die Markierungsregel einer Familie: Größe, Abstand, Position, Drehung, Deckkraft, Varianten, Ersatz und Einblendung im Video.
- Der Kennzeichnungs-Standard — wie Größe, Abstand und Kontrast bestimmt werden.
- Vorbelegungen — was jede neue Ausgabe erbt.
- Video kennzeichnen — Einblendung und der Video-Editor.
- Kennzeichnungspflicht — die drei Schalter des Arbeitsbereichs.